Kurt LEOPOLDER G.M.B.H.
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Entwurf    Einreichung & Genehmigungsverfahren    Ausführung & Detailplanung

Energieberatung    Energieausweis    Bauleitung & Bauaufsicht    Ausschreibung   Baukoordination 

Entwurf

Einreichung & Genehmigungsverfahren

Ausführung & Detailplanung

Energieberatung

Energieausweis

Bauleitung & Bauaufsicht

Ausschreibung

Baukoordination 

Wir erstellen Ihre Entwurfsplanung, kümmern uns um die Einreichung und das Genehmigungsverfahren, begleiten Sie bei notwendigen Verhandlungen mit Behörden, erstellen die komplette Ausführungs- und Detailplanung und führen für Sie die Ausschreibung durch.

Wir beraten Sie ausführlich und persönlich über Bauweisen, Bauordnung, Flächenwidmung, Erschließung, Infrastruktur (Kanal, Wasser, Strom, Telefon), Wohnbauförderung, Sanierungsförderung, u.v.m. Zögern Sie nicht, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Die individuelle Betreuung unserer Kunden, Kostenkontrolle vom Entwurf bis zur Übergabe des Bauwerks und professionelle Baubegleitung sind die Grundpfeiler des Neubaubüros. Neben privaten Einfamilienhäusern, Dachgeschoßausbauten, Umbauten, Renovierungen unterstützen wir in Kooperation mit großen Baufirmen, auch Großbauprojekte bei der Bauabwicklung.

Wir holen Sie bei Ihren ersten Ideen für Ihr Bauvorhaben ab und formen daraus ein auf Sie maßgeschneidertes, Ihren persönlichen Wünschen entsprechendes Bau-Gesamtkonzept. Unsere Kreativität, gepaart mit Wissen und Einsatz modernster Technologien ergänzen sich dabei zu einem harmonischen Ganzen.

Wir lenken Ihren Hausbau von der ersten Stunde an in kontrollierte Bahnen
und ermöglichen Ihnen eine kostensparende und stressfreie Bauzeit.

Nachhaltig, zukunftssicher, Wertsteigernd und Stilsicher.

Der Entwurf

Grundlagenermittlung, grundlegende Beratung, Erhebung der Bauvorschriften, grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den bekannt gegebenen Anforderungen, der Analyse der Grundlagen oder des Bauprogramms, in der Regel im Maßstab 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen (dafür erforderliche Grundlagen sind vom AG vorzulegen: Lage- und Höhenplan, Aufmaß Pläne des Bestandes, rechtliche Festlegung bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm)

Lösung der Bauaufgabe nach dem ausgewählten Vorentwurf in der Ausarbeitung, dass er ohne grundsätzliche Änderung als Unterlage für die weiteren Teilleistungen herangezogen werden kann.

Grobe Baukostenschätzung nach Bruttorauminhalt oder bebauter Fläche.

Projektmanagement mit Terminrahmen inkl. relevanter Meilensteine.

Vorverhandlungen mit Behörden und an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.

EINREICHUNG & GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.

Mitwirkung bei Erläuterungen und notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung im Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn im Zuge des Genehmigungsverfahrens.

AUSFÜHRUNG & DETAILPLANUNG

Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Einreichplanes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachplaner) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Bauwerkes mit allen für die Ausführungsnotwendigen Angaben z.B. endgültige, vollständige Ausführungs- und Detailzeichnungen in den jeweiligen erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmung und textlichen Ausführungen (exkl. Montage- und Werkstattzeichnungen). Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich beteiligten Projektanten.

Jedes Bauprojekt bedarf einer gründlichen Planung. Ansprüche wie Funktion, Wohlbefinden und Ästhetik mit Anforderungen der Themen Wirtschaftlichkeit, ökologischer Nachhaltigkeit und Energieeffizienz werden bei unseren tiefgreifenden Planungen in optimalen Einklang gebracht. Und genau in dieser Planungsphase entscheidet sich wieviel Budget für die benötigen Anforderungen und Wünsche benötigt wird.

ENERGIEBERATUNG

Energiesparen durch Energieberatung

– Welche und wie viel Dämmung ist sinnvoll und notwendig?

– Styropor oder ökologische Dämmstoffe (wie Steinwolle, Zellulose, Hanf oder Schafwolle etc)?

– Wo liegt der Kostenunterschied? Was bringt es?

– Welches Heizsystem ist für meine Bedürfnisse das Beste?

– Gas, Pellets oder Wärmepumpe?

– Soll ich eine Solaranlage verwenden oder ist eine Photovoltaikanlage für mich sinnvoller?

Dies ist nur ein kleiner Teil von Fragen, die sich im Laufe eines Bauvorhabens aufwerfen. Es gibt aber keine Antwort, die für jeden Typ Mensch oder für jedes Haus und Grundstück passt. Daher ist es wichtig, wenn ein wesentlicher Teil der Fragen möglichst früh und unabhängig geklärt wird, um eine reibungslose Planung und Ausführung zu gewähren.

Unser Anliegen ist es, Sie professionell und zeitgemäß zu beraten, denn wir bauen auf zufriedene Kunden. Die individuelle Energieberatung bietet Platz um diese Fragen schnell und unkompliziert zu klären. Wir begleiten Sie vom Entwurf bis zur Bauphase bei allen Energiethemen. Nicht nur bei Neubauten, sondern vor allem bei Sanierungen ist die Energieberatung der Schlüssel zum Erfolg.

Wir finden einen sinnvollen Mittelweg zwischen Energiesparmaßnahmen und dem dafür gegenüberstehenden Kostenaufwand, um auf ein optimales Ergebnis zu kommen.

Unser Büro ist ein Partnerbetrieb des Klimabündnis OÖ, wo wir uns zum Ziel gesetzt haben, dass wir energieoptimiert und ökologisch bauen. Dieses Wissen wollen wir unseren Kunden weitergeben.

Unsere Energieberatung beginnt nicht erst beim Ansuchen um die Wohnbauförderung, sondern sie beginnt schon bei der optimalen Planung und Ausrichtung des Gebäudes. Sie ist dort auch am effizientesten, da sie noch kaum Kosten für den Bauherrn verursacht, dieser aber schon einen großen Nutzen daraus ziehen kann, sei es durch das Erreichen der gewünschten Förderstufe oder durch die Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung der verschiedenen Heizsysteme.

Bei uns werden Sie im Vorfeld über alle möglichen Alternativen informiert, welche sofort in die Planung miteinbezogen werden können

ENERGIEAUSWEIS

Wir berechnen und erstellen Ihren Energieausweis

Was enthält der Energieausweis lt. EU-Gebäude-Richtlinie?

Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger – all dies steht auf dem Prüfstand. Der Energieausweis zertifiziert jedoch nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge zukünftiger Modernisierungen auf.

Was bringt der Energieausweis?

Ob Bauherr, Mieter oder Käufer, ob Eigentümer oder Wohnungsunternehmen – der Energieausweis

– sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt,

– da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann

– informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf

– dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums

– dient als wichtiges Marketinginstrument

– ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz

BAULEITUNG & BAUAUFSICHT

Oberleitung in der Bauphase

Überprüfung und Freigabe der Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen Ausführungen, und die Planung von ergänzenden konstruktiven Einzelheiten. Aufstellung eines Bauablaufplanes für die Bauphase (in Abstimmung mit der ÖBA und den ausführenden Unternehmen). Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundlegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht. Kostenfeststellung nach der Freigabe der Schlussrechnung (in Abstimmung mit der ÖBA).

Prüfung der Ausführungs- bzw. Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Projekt.

Kontrolle der Aufmaß Ermittlung und-zusammenstellung ( z.B. Aufmassblätter) der ausgeführten Bauleistungen.

Prüfung der Rechnungen (Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Vertrag hinsichtlich der Vergütungsberechtigung (Prüfung dem Grunde nach).

Prüfung auf Richtigkeit hinsichtlich des Vergütungsumfanges (Prüfung der Höhe nach), inkl. Leistungsabgrenzung von teilweise ausgeführten Leistungen bzw.

Überprüfung auf Vollständigkeit; formale Überprüfung (inkl. Einhaltung von Fristen); Nachprüfung der Preisumrechnung bei vereinbarten veränderlichen Preisen).

Prüfung und Abrechnung von Regieleistungen (Überprüfung des Ausmaßes der Regieleistungen analog zu den Bauleistungen hinsichtlich Vergütungsberechtigungen und -umfang).

Künstlerische Oberleitung in der Bauphase

Überwachung der Herstellung des Bauwerkes auf Übereinstimmung mit den gestalterischen Vorgaben.

Letzte Klärung von funktionellen, technischen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes.

Bauüberwachung und Koordination (ÖBA)

Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn

Ausübung des Hausrechtes (u.a. Vertretung nach außen, Aufrechterhaltung von Ruhe, Anstand und Ordnung, Schlichtung im Anlassfall, Ansprechpartner für Dritte) Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und dem Bauvertrag inkl. Ausführungspläne und Leistungsbeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, koordinierend bezüglich der Tätigkeiten der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligter (z.B. mit Projektleitung, Projektsteuerung, begleitende Kontrolle). Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten. Besprechungsabwicklung (Vorbereitung, Leistung und Protokollierung der relevanten Besprechungen). Abruf von Regieleistungen (Art und Umfang ist im Rahmen des Vertrages explizit zu regeln).

Übernahme und Abnahme

Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen (in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten). Antrag auf behördliche Abnahmen Teilnahme an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme. Mitwirkung bei der Übernahme und Schlussfeststellung. Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellender Dokumentation auf Vollständigkeit.

Mängelfeststellung und -bearbeitung

Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase. Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen Feststellung von Mängeln Überwachung der Behebung, der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.

Feststellen und Zuordnung von Mängeln nach der Übernahme.

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen.

Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfrist der Genehmigungsansprüche, längsten jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.

Dokumentation

Aufzeichnung des Baugeschehens (z.B. Baustellendokumentation, Fotodokumentation, Planlisten).

Informations- und Archivierungsfunktion (z.B. Informationsweitergabe, ordnungsgemäße Archivierung von gesammelten Daten und Informationen) Mitwirkung bei der Kostenfeststellung.

Die Fachbauaufsicht für andere Fachbereiche (wie Haus- und Elektrotechnik) sind nicht Teil des Leistungsbilds.

AUSSCHREIBUNG

Ermittlung der Mengen als Grundlage des Leistungsverzeichnisses, auch unter Verwendung der Beiträge, der an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachplaner).

Erstellen des Leistungsverzeichnisses

möglichst positionsweise nach Gewerken, ggf. unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.

Einarbeiten von Terminvorgaben für Bauvertrag abgeleitet aus Terminplan.

Abstimmung und Koordination der Leistungsbeschreibung (inkl. LV), der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.

Oberleitung (Mitwirkung)

bei der Vergabe, Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche.

Durchführung der Ausschreibung Einholung der Angebote, Überprüfung und Bewertung der Angebote.

Klärende Gespräche mit den Bietern.

Erstellung eines Vergabevorschlages.

Mitwirkung bei der Auftragserstellung.

BAUKOORDINATION

Ermittlung der Mengen als Grundlage des Leistungsverzeichnisses, auch unter Verwendung der Beiträge, der an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachplaner).

Erstellen des Leistungsverzeichnisses

möglichst positionsweise nach Gewerken, ggf. unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.

Einarbeiten von Terminvorgaben für Bauvertrag abgeleitet aus Terminplan.

Abstimmung und Koordination der Leistungsbeschreibung (inkl. LV), der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.

Oberleitung (Mitwirkung)

bei der Vergabe, Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche.

Durchführung der Ausschreibung Einholung der Angebote, Überprüfung und Bewertung der Angebote.

Klärende Gespräche mit den Bietern.

Erstellung eines Vergabevorschlages.

Mitwirkung bei der Auftragserstellung.

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