ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für Angebote, Bestellungen, Rechnungen und sonstige Beauftragungen der Firma

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Vertragspartner. Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes, Bestellung, Rechnung und jedem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Kaufvertrages. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
(2) Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
(3) Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die Üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
(4) Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Preise
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Alle Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, inklusive der Österreichischen, gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
(2) Etwaige Lieferkosten sind, sofern nicht im Auftrag Schreiben angeführt, nicht im Preis inbegriffen, sondern werden separat verrechnet.
(3) Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden.
Weiteres sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschten Planungen und Konzepte umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An die Kostenvoranschläge sind wir maximal 30 Tage gebunden.
(4) Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Geldforderungen sofort fällig nach Leistungserbringung.
(2) Bei Bezahlung des Kaufpreises durch Banküberweisung muss der Überweisungsauftrag so rechtzeitig erteilt werden, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
(3) Bei objektivem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. zu verrechnen; ist der Vertragspartner Unternehmer iSd § 1 Abs. 2 KSchG werden Verzugszinsen iSd § 352 UGB verrechnet.
(4) Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.
(5) Ist der Vertragspartner Unternehmer iSd § 1 Abs. 2 KSchG und gehört das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ausgeschlossen.
(6) Bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug gilt Terminverlust als vereinbart.
(7) ein Rechnungseinspruch zur Gänze oder teilweise muss innerhalb 3 Monaten ab Rechnungsdatum bei uns einlangen. Die Zahlungsfristen gelten auch bei einem etwaigen Einspruch und haben keine aufschiebende Wirkung.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreis Forderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
(2) Die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen mit einer Forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig. Forderungen gegen KULEOHOME GmbH dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

§ 5 Lieferung
(1) Wir sind selbstverständlich bemüht, die Lieferzeit so kurz als möglich zu gestalten. Die Lieferfristen und Termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Vertragspartner unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Der Vertragspartner kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
(2) Soweit der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann er im Sinne des § 11 FAGG von Verträgen im Fernabsatz binnen 14 Tagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Vertragspartner. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in schriftlicher Form zu erklären. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der bezeichneten Frist abgesendet wird. Im Falle eines wirksamen Rücktrittes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzustellen und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Vertragspartner uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückstellen, ist er verpflichtet uns insoweit Wertersatz zu leisten. Der Widerruf ist zu richten an: KULEO GmbH Währinger Straße 14/23 ,1090 Wien ausgeschlossen von diesem Rücktrittsrecht sind jedoch Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind. Selbiges gilt auch für Sonderbestellungen außerhalb unseres Standardsortiments.
(3) Im Falle von höherer Gewalt, sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen (zB Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, etc.) verlängert sich die Lieferfrist in angemessenen Umfang. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen in Folge von unvorhersehbaren Ereignissen und höherer Gewalt berechtigt den Vertragspartner nicht, unser Unternehmen in Verzug zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Durch den Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Vertragspartners können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.
(4) Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt unser Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner kann beim Abschluss der Bestellung optional eine Transportgarantie für Transportschäden und Transportverluste abschließen. Gedeckt ist der tatsächlich entstandene Schaden auf dem Versandweg, maximal der Warenwert zum Zeitpunkt der Bestellung. Ein nachträglicher Abschluss der Transportgarantie ist nicht möglich. Bei Rücksendungen werden die Kosten für die Transportgarantie nicht zurückerstattet. Bereits durch den Vertragspartner direkt in Auftrag gegebene Reparaturen, die nicht gemeldet wurden, können nachträglich nicht über die Transportgarantie abgewickelt werden. Lieferungen erfolgen nur bis an die Bordsteinkante und nicht bis in die Wohnung, maximal bis wohin der Spediteur mit seinem Fahrzeug fahren kann. Die Anzahl der Packstücke und Verpackung sind bei der Übernahme des Möbelstückes zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte/abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.
(5) Wird die Ware vom Vertragspartner bei Zustellung nicht zum vereinbarten Termin übernommen oder kann bei Postversand die Ware dem Vertragspartner nicht zugestellt werden, so gerät dieser in Annahmeverzug. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert, wofür eine Lagergebühr in Höhe von EUR 6.- € /m2 inklusive gesetzlicher MwSt. pro angefangenen Kalendertag als vereinbart gilt. Wenn dieser Annahmeverzug länger als 4 Wochen dauert, sind wir berechtigt, weiterhin auf Vertragserfüllung zu bestehen die volle Auftragssumme fällig zu stellen oder nach Setzung einer 14 tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Sollte es dennoch zu einer Vertragserfüllung kommen, muss der Kunde die Mehrkosten für eine weitere Anlieferung übernehmen. Beim Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt die Ware freihändig und ohne weitere Verständigung des Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Vertragspartner eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und einen möglichen Mindererlös von 30% des Nettokaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen hat. Diese Vertragsstrafe wird mit Erklärung des Rücktritts zur Zahlung fällig, geleistete Zahlungen sind auf die Vertragsstrafe anrechenbar. Unser Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt. Ist der Vertragspartner Verbraucher, gelten diese Bestimmungen nur dann, wenn sich der Kunde in subjektivem Annahmeverzug befindet.

§ 6 Gewährleistung/Mängel
(1) Grundsätzlich werden die Werkstücke ohne Montage bestellt. Die Firma KULEO GmbH übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Montage sowie für Folgeschäden an Sachgütern und Personen, die durch nicht sachgemäße Platzierung der Werkstücke herbeigeführt werden können.
(2) Holz, Stein, Leder sind Naturprodukte, welches wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten sowie Farbdifferenzen aufweisen kann. Etwaige Abweichungen betreffend die Struktur oder der Farbe zwischen den einzelnen Teilen des Möbelstücks oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit dies in der Natur der verwendeten Materialen liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen.
(3) Bei Metalloberflächen ist zu beachten, dass es zu farblichen Unterschieden in den brünierten bzw. patinierten Oberflächen kommen kann. Diese sind kein Mangel, sondern eine natürliche Eigenschaft dieser manuellen Behandlung. Eine nachträgliche Alterung oder Veränderung der Patina ist grundsätzlich möglich. Alle genannten Abweichungen stellen keinen Mangel dar und daher können hieraus keinerlei Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche abgeleitet werden.

(4) Außerhalb des Produkthaftungsgesetzes (PHG) idgF beschränkt sich unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschaden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner wird ausgeschlossen.
(5) Ist der Vertragspartner Unternehmer iSd § 1 Abs. 2 KSchG und gehört das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens wird das Folgende vereinbart: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder vom Händler entsorgt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung.

§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Beide Parteien verpflichten sich im Schaden oder Reklamationsfall in erster Instanz den direkten Kontakt zu suchen. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig (Landesgericht Wien). Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
(2) Wenn der Vertragspartner Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(3) Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 8 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt/verstoßen, so bleibe die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame ersetzen, die der Intension
der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 9 Datenschutz
(1) Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bedient sich die KULEOHOME GmbH einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten der Kunden nur nach Maßgabe und im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen der Republik Österreich.
(2) Mit der Bestellung erklärt sich der Auftraggeber/Käufer mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zweck der Abwicklung des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs mit ihm als einverstanden.
§10 Mitwirkungspflicht
(1) Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Auftraggeber fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiter hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
(2) Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
(3) Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und Kosten vom Kunden zu fordern.

AGBs gültig ab 05.04.2018